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- Der ultimative Exmatrikulations-Ratgeber -

Entgegen der landläufigen Meinung gibt es ihn doch, den Zeitpunkt, an dem das Drama tatsächlich ein Ende hat und man sich veranlaßt sieht, diese feine Universität nach langen Jahren des Studierens wieder zu verlassen. Exmatrikulation heißt das im Akademikerdeutsch, und ebenso kompliziert wie das Wort selbst ist auch die Prozedur, die hierfür abzuarbeiten ist.

Zunächst einmal besteht die Kunst darin, den richtigen Zeitpunkt zu wählen. Zwar ist es ohne weiteres möglich, sich zu jedem nur denkbaren Datum exmatrikulieren zu lassen, doch wird die Geschichte ungleich kritischer, falls das Ausklinken aus dem universitären Leben zum Ende eines Semesters vonstatten gehen soll - dann nämlich ist das ganze frühzeitig zu beantragen! Es genügt leider nicht, den unbeliebten Überweisungsträger für die Rückmeldung in den Schredder zu stecken, denn dann wittert das Im- bzw. Exmatrikulationsamt Schlamperei und bittet um eine Stellungnahme bis zu einem bestimmten Termin, ungefähr sechs bis sieben Wochen vor Beginn des kommenden Semesters.

Aber was bedeutet "Stellungnahme"? Ganz einfach: Rückmelden und zahlen oder die Exmatrikulation beantragen. Die Entscheidung zwischen diesen beiden hängt vor allem davon ab, ob man im Folgesemester noch zu tun hat (Prüfungen, Diplomarbeit...) oder nicht (Arbeiten, Urlaub...).
Was aber, wenn man sich gar nicht so sicher ist, was im nächsten halben Jahr noch anliegt? Was, wenn noch nicht feststeht, ob vielleicht noch Prüfungen wiederholt werden müssen? Mit einem Wort: Arschkarte. Mit einem anderen: Rückmeldung. 270 Mark beim Teufel. Die wiederzubekommen, etwa weil man die vermeintlich vergeigten Prüfungen nun doch bestanden hat, dürfte sich recht schwierig gestalten, soll aber Gerüchten zufolge nicht unmöglich sein.
In jedem Fall hat man sich bis zum erwähnten Stichtag für eine Variante zu entscheiden, denn ebendann wird an irgendeinem Computer am Welfengarten ein Knöpfchen gedrückt, und jeder, der seine "Stellungnahme" schuldig geblieben ist, ist in diesem Moment zwangsexmatrikuliert und hat jede Menge Scherereien am Hals. (Was das genau bedeutet, wurde mir im Gespräch mit der I-Amt-Sachbearbeiterin nicht so ganz klar, aber ausprobieren wollte ich es auch nicht.)

Nun gut, nehmen wir mal an, die Entscheidung ist gefallen, und das Studienende steht bevor. In diesem Fall möchte das I-Amt nicht nur den Antrag auf Exmatrikulation ausgefüllt bekommen (den gibt's vor Ort, beispielsweise im Ständer vor der Tür) sondern auch einen sogenannten "Entlastungsstempel", der dem scheidenden Studenten bescheinigt, bei allen Instituten und Institutionen schuldenfrei zu sein. Folglich besteht die nächste Übung darin, mit einem Laufzettel (den bekommt man bei Frau Weis) alle aufgeführten Posten abzuklappern und - selbstverständlich nach Abgabe aller dort entliehenen Gegenstände - die notwendigen Unterschriften einzuholen.

Für dieses Unterfangen sind ein bis zwei Tage einzuplanen, allerdings verzögert sich das ganze, falls Urlaubszeit ist und die zeichnungsberechtigten Personen durch Abwesenheit glänzen. Dann ist guter Rat teuer, meiner jedoch ist kostenlos: Sobald es auch nur annähernd danach riecht, daß sich Euer Aufenthalt an der Uni dem Ende nähern könnte, sofort aktiv werden und zumindest den Laufzettel besorgen. Auch ein Blick auf den Kalender kann hilfreich sein; wer nach dem Sommersemester entschwinden will, sollte spätestens Anfang August seine Unterschriften beisammen haben. So war beispielsweise der 14. August 2000 MEIN Stichtag, und da zu diesem Zeitpunkt zwei Institute urlaubsbedingt evakuiert waren, war das Besorgen der Unterschriften in diesen Fällen recht spannend...

Wenn Ihr nun dies alles bewältigt habt und glaubt, jetzt seid Ihr mit allem durch, so irrt Ihr! Die Exmatrikulation wird nämlich erst dann korrekt vorgenommen, wenn dem I-Amt die Ergebnisse ALLER Prüfungen vorliegen, und das dauert länger als man denkt, selbst in einer Zeit, in der Daten binnen Sekunden von einem Ende der Welt zum anderen gejagt werden können. Hier gilt: Zu viele Jäger sind der Daten Tod. Na ja, zumindest der Daten Bremse, denn auch vier Wochen nach Eurer letzten Prüfung kann es passieren, daß Euch das I-Amt erst mal eine Exmatrikulation wegen "sonstiger Gründe" bescheinigt. Ob sich das zur Vorlage beim künftigen Arbeitgeber eignet?!?

Damit wären wir auch schon beim letzten Teil der Geschichte: Das Diplomzeugnis und die Diplomurkunde. Beides ist im akademischen Prüfungsamt zu bekommen, allerdings auch nur mit erheblicher Verzögerung. Damit Ihr die arme Frau Müller dort nicht mit panischen Anrufen nerven müßt, sei hier angemerkt, daß Ihr Euch für Bewerbungen etc. auch eine Bescheinigung ausstellen lassen könnt, die über die Prüfungsleistungen und die daraus errechnete Endnote Auskunft gibt. Diese Bescheinigung ist bei Dr. Krüger erhältlich, aber erst, nachdem ALLE Prüfungsnoten unwiderruflich feststehen. Somit gibt's die Bescheinigung NICHT, falls noch Notenverbesserungen anliegen sollten, und auch die Diplomarbeit muß abgegeben und bewertet sein.

Nach alledem bleibt noch eine spannende Frage bestehen: Wann und wie zahle ich mein Bafög zurück? Die Antwort darauf muß ich zunächst noch schuldig bleiben, ich weiß aber bereits folgendes:
Im Unterschied zu allen vorgenannten Punkten ist die Bafögrückzahlung eine Angelegenheit, bei der jemand etwas von Euch möchte und nicht umgekehrt. Und da es sich um Geld handelt, das man Euch abverlangt, wird Euch Euer Gläubiger mit Sicherheit bei der fristgerechten Rückzahlung behilflich sein. Aber auch das könnte dauern........

Ich hoffe, ich habe Euch mit dieser kurzen Beschreibung des langen Weges aus der Uni nicht zu sehr verunsichert, aber nachdem ich das gesamte Prozedere dieser Tage selbst durchgemacht habe, dachte ich mir, ich kann Euch auf diese Weise vielleicht so manche böse Überraschung ersparen. Auf jeden Fall wünsche ich allerseits viel Erfolg und ein schönes Leben - ich bin jetzt weg.

Lars